Die neue DSGVO

Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutzverordnung der EU (DSGVO) in Kraft.

Dank der großen medialen Aufmerksamkeit wird das Thema Datenschutz nun europaweit diskutiert. Mehr denn je interessieren sich Nutzer für ihre Rechte und Unternehmen für ihre Verantwortung im Umgang mit sensiblen Daten.

Doch die Verunsicherung ist groß – gerade kleine Vereine und Unternehmen sind unsicher, was die gesetzlichen Veränderungen nun für sie bedeuten. Befürchtet werden Abmahnwellen von Anwälten, die gezielt nach Verstößen suchen. Auch unbewusste Verstöße könnten so unter Umständen die Existenz bedrohen.

Ruhe bewahren

Die neue Datenschutzverordnung ist ein erster wichtiger Schritt der EU, die Verbraucher vor der undurchsichtigen und missbräuchlichen Verwendung ihrer persönlichen Daten zu schützen. Unklar ist allerdings, wie das Gesetz juristisch in Deutschland angewendet wird. Einige Passagen des Gesetzes sind ambivalent – erst nach den ersten Urteilen wird sich klären, wie es in Zukunft juristisch angewendet wird. So ist weiterhin vollkommen unklar, ob Abmahnungen, die durch Wettbewerber am Markt initiiert werden, vor Gericht überhaupt Gültigkeit besitzen werden.

Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten der neuen DSGVO gibt es schon erste Bemühungen, Webseitenbetreiber vor Abmahngebühren zu schützen, die des Abmahnens wegen erhoben werden. Die Union bereitet eine Gesetzesänderung vor, die eine Schonfrist von 12 Monaten vorsieht. So bliebe den Webseitenbetreibern genug Zeit, sich in die neue Gesetzeslage einzuarbeiten und die internen und technischen Prozesse sinnvoll im Sinne des Datenschutzes umzustellen.

Die neue DSGVO als Chance

Nichtsdestotrotz – das neue Datenschutzgesetz ist ein guter Anlass für Unternehmen, ihre Datenpolitik sinnvoll umzustellen und mehr Transparenz für Nutzer zu schaffen. Idealerweise wird dabei ein pragmatischer Ansatz gewählt, der Userrechte bewahrt ohne sich in bürokratische Prozesse zu verlieren.

Wichtige Links zum Thema:
DSGVO und weiterführende Informationen
Datenschutz in der CultureBase
Schonfrist für Webseitenbetreiber?