Förderprogramm für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

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Mit dem Programm „Sonnenstunden“ fördert die Kulturstiftung der Länder ab sofort kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ soll Einrichtungen und Organisationen unterstützen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Antragsberechtigt sind explizit auch Kulturfördervereine. Antragsschluss für eine Förderung ist der 8. Mai 2022.

In diesen „Sonnenstunden“ können Kinder und Jugendliche gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte, Theateraufführungen, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge oder Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen. Ausdrücklich begrüßt werden zudem Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen.

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro, die Mindestfördersumme nicht weniger als 1.000 Euro. Für eine möglichst einfache Antragstellung hat die Kulturstiftung der Länder ein kurzes Antragsformular entwickelt. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Ein Eigenanteil an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und zum Programm unter: www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine/

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