Kunststiftung NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen gründete am 12. September im Jahr 1989 die „Stiftung Kunst und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen“. Im Frühjahr 1990 hast sie ihre Arbeit aufgenommen. Seit 2003 führt die Stiftung den Namen „Kunststiftung NRW“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ihre Mittel erhält die Stiftung aus Anteilen von Lotterieerträgen (Rubbelloslotterie, Spiel 77 und Oddset-Wetten), die zweckgebunden ausschließlich für gemeinnützige satzungsgemäße Zwecke (Projektförderung) ...
Das Land Nordrhein-Westfalen gründete am 12. September im Jahr 1989 die „Stiftung Kunst und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen“. Im Frühjahr 1990 hast sie ihre Arbeit aufgenommen.
Seit 2003 führt die Stiftung den Namen „Kunststiftung NRW“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ihre Mittel erhält die Stiftung aus Anteilen von Lotterieerträgen (Rubbelloslotterie, Spiel 77 und Oddset-Wetten), die zweckgebunden ausschließlich für gemeinnützige satzungsgemäße Zwecke (Projektförderung) ver-wendet werden.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. die Förderung und Mitwirkung bei herausragenden Vorhaben der Präsentation und Dokumentation von Kunst und Kultur, z.B. durch Vergabe von Mitteln für Ausstellungen, Konzerte, Inszenierungen;
2. die Förderung des Erwerbs und der Sicherung von Kunstgegenständen und Kulturgütern mit herausragender Bedeutung für Nordrhein-Westfalen zur Verwendung in Museen, Bibliotheken und Archiven oder vergleichbaren Einrichtungen;
3. die Förderung des besonders begabten künstlerischen Nachwuchses, z.B. durch Vergabe von Stipendien, Förderpreisen und Sachleistungen, Veranstaltung von Akademien;
4. die Förderung des internationalen Kulturaustausches, z. B. bei Ausstellungen, Gastspielen und Konzertreisen im In- und Ausland, Austausch regionaler Kulturprogramme, internationaler Künstleraustausch.
Organe der Stiftung sind:
1. das Kuratorium
2. der Vorstand
Das Kuratorium besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, sowie zur Zeit aus 20 weiteren Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Den Vorsitz des Kuratoriums der Kunststiftung NRW hat der jeweils amtierende Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen.
Fax: +49 211 65040777
info@KunststiftungNRW.de
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