Sonderprogramm Heimat 2020 des Landes NRW startet

50 Millionen Euro zur Unterstützung von gemeinnützigen Gemeinden und Verbänden

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm »Heimat 2020« zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf: 50 Millionen Euro stehen zur Unterstützung bereit.

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.

Anträge können ab dem 15.07.2020 ausschließlich online gestellt werden. Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über www.mhkbg.nrw oder über die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar.

www.mhkbg.nrw