Tanzrecherche NRW 2017

Die »Tanzrecherche NRW« des NRW KULTURsekretariats bietet Tänzer*innen und Choreograf*innen die Möglichkeit, mehrere Wochen in NRW zu arbeiten und zu recherchieren. Sie unterstützt die Entwicklung künstlerischer Arbeitsgrundlagen und ist somit nicht produktionsorientiert und keine Projektförderung.
    
Antragsteller und betreuende Institutionen sind Produktionshäuser, Festivals oder Kompanien, sofern sie über ausreichende Strukturen und logistische Möglichkeiten verfügen. Außerdem werden NRW-Künstler*innen einbezogen. Ziel ist es, bei jeder Tanzrecherche die Ansätze und Abläufe der genannten Einrichtungen einzubinden und die NRW-Szene von der Präsenz und vom Austausch mit internationalen Stipendiat*innen profitieren zu lassen.
 
Durch sein Netzwerk unterstützt das NRWKS die Stipendiat*innen, fungiert als betreuende Kontaktstelle und vermittelt Begegnungen und Gespräche mit Künstler*innen und Kulturinstitutionen ganz unterschiedlicher Disziplinen und Forschungseinrichtungen.

Antragsteller

In NRW ansässige Tanzinstitutionen oder Kompanien mit eigener Infrastruktur können ab sofort beim NRWKS einen Antrag stellen zur die Förderung einer sechs- bis maximal zehnwöchigen Recherche mit einem oder maximal zwei internationalen Tanzkünstler*innen oder für ein Rechercheprojekt, bei dem eine internationale Künstlerin/ein internationaler Künstler und eine NRW-Künstlerin/ein NRW-Künstler gefördert werden sollen.

Die Anträge können durchgehend gestellt werden – mindestens jedoch vier Monate vor dem geplanten Recherchebeginn (keine jährliche Antragsfrist) – und sollten jeweils mit den vorgeschlagenen Künstler*innen inhaltlich und organisatorisch abgestimmt sein.
 

Für den Antrag steht ein Formular zur Verfügung. Die Planung und die Einzelheiten können vorab mit dem NRWKS abgestimmt werden. Der Zeitraum und das Thema der »Tanzrecherche NRW« können von Antragsteller*innen frei gewählt werden. Jährlich werden bis zu vier Recherchen ermöglicht.

Förderkriterien

Die »Tanzrecherche NRW« zielt auf die Förderung experimenteller Arbeitsweise. Dabei sollen Künstler*innen frei von dem Druck arbeiten, eine Produktion abliefern zu müssen. Damit richtet sich die Tanzrecherche NRW ausdrücklich nicht an Künstler*innen, die ein weitgehend fertiges Konzept in einer Produktionsresidenz umsetzen wollen. Bewerbungen von Häusern, Kompanien oder Festivals in den Mitgliedsstädten des NRWKS sind willkommen. Es gibt keine Altersbegrenzung bei den Künstler*innen.

Die »Tanzrecherche NRW« will internationale Impulse nach NRW bringen und bei jeder Residenz den Austausch mit der NRW-Szene fördern.

Zum Abschluss jeder Tanzrecherche werden die Rechercheergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Präsentation in der gastgebenden Stadt gezeigt.

Darüber hinaus stellt das NRWKS in Aussicht, die Aufführung einer aus der Recherche resultierenden Produktion bei einschlägigen Veranstaltern in Mitgliedsstädten des NRWKS mit weiteren Fördermitteln zu unterstützen.

Ansprechpartner

Christian Watty
+49 202 698 27 20
watty[at]nrw-kultur.de

Rahmenbedingungen